
am 29.07.2023 um 17:25 Uhr
eingetroffen um 17:41 Uhr
Retten von Personen und ggf. Sicherung oder Bergung des Floßes
Floß mit mehreren Personen kollidiert an Poller Fähre
- Ortsgruppe Bodenwerder e.V.
- Polizei Holzminden
- 4 Wasserretter
- 1 Bootsführer
- 1 Truppführer
Kurzbericht:
Am 29.07.2023 erfolgte um 17:25 Uhr die Alarmierung der ehrenamtlichen Wasserretter aus Holzminden zu einem Einsatz in Polle. Ein selbstgebautes Floß mit mehreren Personen war gegen die Poller Fähre gefahren. Unklar zur Zeit der Alarmierung war, ob sich Personen im Wasser befanden, weshalb neben der örtlichen Feuerwehr auch die DLRG aus Bodenwerder und Holzminden alarmiert wurde. Vor Ort konnte ausgeschlossen werden, dass sich Personen im Wasser befanden. Ein Eingreifen unserer Einsatzkräfte war daher nicht mehr erforderlich.
Für die Bergung des vor der Fähre liegenden Floßes wurde das Wasserschifffahrtsamt betraut. Während der Sachverhaltsaufnahme wurde durch die Polizei noch eine Beeinflussung durch Alkohol beim Schiffsführer des Floßes festgestellt. Näheres ist im TAH oder im Bericht der Samtgemeinde-Feuerwehr Bodenwerder-Polle nachzulesen:
Die Einsatzkräfte wurden auf Grund einer Havarie im Bereich der Fähre Polle alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein Floß gegen die Poller Fähre gefahren ist.
Die Floßfahrer konnten die Weser eigenständig verlassen und die Fähre wurde durch Anweisungen der Feuerwehr evakuiert. Parallel wurden Rettungsboote zu Wasser gelassen um sicherzustellen, dass keine weitere Personen in der Weser sind. Zudem wurden Trümmerteile eingesammelt.
Auf Grund dessen, dass die Fähre am anderen Weserufer stand, wurde die Ortsfeuerwehr Bevern nachalarmiert, sodass auf beiden Fährseiten Feuerwehrleute präsent waren.
Dadurch, dass der Einsatz auf einer Bundeswasserstraße stattgefunden hat, wurde der Regierungsbrandmeister informiert und die Einsatzleitung an die Polizei übergeben, die Feuerwehr leistet in diesem Fall sogenannte Amtshilfe.
Die Fähre und das Floß wurden fest vertraut und die Einsatzstelle abgesichert. Das weitere Vorgehen wird nun durch die zuständigen Behörden festgelegt.