Die DLRG - Die weltweit größte Wasserrettungsorganisation
Mitglied der DLRG OG Holzminden e.V. werden
Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Holzminden e.V. kann man von Geburt an werden. Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag für Kinder und Jugendliche 40 Euro, für Erwachsene 50 Euro und für Familien 100 Euro. Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei erziehungsberechtigten Erwachsenen und deren Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr, erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.
Bei den genannten Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, die einmal im Jahr automatisch eingezogen werden. Vor der Mitgliedschaft muss lediglich die Satzung (Download als PDF) anerkannt werden.
Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du die die Arbeit der DLRG. Im Gegenzug bieten wir dir kostenlosen Eintritt zu unseren Trainingszeiten und ein sehr individuelles Angebot, das weit über das Schwimmen hinaus reicht. Mit der Mitgliedschaft erhältst du Zugang zu unserer Ausbildung im Bereich Rettungsschwimmen, Wasserrettungsdienst, Katasrophenschutz sowie SAN- und EH-Ausbildung. Finanziert wird die DLRG dabei ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Solltest du dich also dazu entschleiden, Mitglied zu werden, unterstützt du uns damit sehr!
Beitrittserklärung
Um beitreten zu können, lade dir einfach unser Anmeldeformular herunter und füll es aus. Anschließend gibst du es unterschieben entweder in der Geschäftstelle oder direkt beim Training ab.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft kannst du dich einfach an den Vorstand (vorstand@holzminden.dlrg.de) wenden. Wir beantworten gerne deine Fragen.
Besser kennen lernen kannst du uns aber jederzeit bei einem Besuch während unserer Trainingszeiten oder anderen Veranstaltungen. Sprich uns einfach an!
Kündigung
Bei einer Kündigung endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Geschäftsjahres am 31.12. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Jahres dem Verein schriftlich mit Unterschrift (z. B. Brief, Fax oder eingescannter Mail-Anhang) vorliegen. Eine E-Mail reicht als Kündigung nicht aus.